FAQs - Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Anlegers auf Verzinsung und Rückzahlung im Rang des §39 Abs. 2 InsO nachrangig ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz des Nachrangdarlehensnehmers herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation des Nachrangdarlehensnehmers treten die Forderungen des Anlegers im Rang des §39 Abs. 2 InsO hinter die Forderungen der anderen Gläubiger des Nachrangdarlehensnehmers zurück. Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht. Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen: Der Nachrangdarlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags. Der Nachrangdarlehensnehmer ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.

Wer kann ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Natürlichen Personen sowie juristischen Personen oder rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften kommen als Nachrangdarlehensgeber in Betracht. Juristische Personen oder rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden.

Ist das Beteiligungsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das jeweilige Beteiligungsvolumen entnehmen Sie bitte der einzelnen Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich der jeweilige Nachrangdarlehensnehmer vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Zeichnungsscheins und der Vertragsunterlagen beachten?

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.

Warum muss ich im Beteiligungsprozess Angaben zur Angemessenheit und zum Einkommen bzw. Vermögen machen?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben von jedem Anleger einzuholen.

Ab wann und in welcher Höhe kann ich dem Darlehensnehmer ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Die Details des Nachrangdarlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungsprojekts. Hier finden Sie ausführliche Informationen.

Wie zahle ich den Nachrangdarlehensbetrag ein?

Der Nachrangdarlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen vom Nachrangdarlehensnehmer mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Nachrangdarlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich der Nachrangdarlehensnehmer vor, nach nochmaliger Fristsetzung von dem geschlossenen Nachrangdarlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Stellen Sie also sicher, dass der Nachrangdarlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto des Nachrangdarlehensnehmers eingeht.

Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?

Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und der Darlehensnehmer behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist der Darlehensnehmer den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Nachrangdarlehens?

Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Nachrangdarlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.

Bestehen Risiken bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Der Nachrangdarlehensgeber tritt durch die im Nachrangdarlehen enthaltene qualifizierte Rangrücktrittsklausel mit seiner Forderung auf Rückzahlung und Verzinsung hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger des Darlehensnehmers (Gesellschaft) zurück, und zwar gem. § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bezeichneten Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass der Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall und im Falle der Liquidation erst nach allen Fremdgläubigern der Gesellschaft befriedigt wird. Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung können auch nicht geltend gemacht werden, solange und soweit hierdurch die Insolvenz der Gesellschaft herbeigeführt werden würde. Die Gewährung des Nachrangdarlehens stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie ist allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Hinsichtlich der Risiken im Übrigen wird auf die Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen, das von jedem Nachrangdarlehensgeber vor der Investitionsentscheidung gelesen werden muss.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Nachrangdarlehensnehmer mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die jeweiligen Nachrangdarlehensnehmer sind zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Bei unseren Beteiligungsprojekten sind in der Regel nur die Bürger aus bestimmten Regionen zur Zeichnung berechtigt (z.B. abhängig vom Wohnort). Genauere Angaben finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.

Welche Pflichten bestehen für den Nachrangdarlehensgeber?

Als Nachrangdarlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Nachrangdarlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben. Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.

Habe ich als Nachrangdarlehensgeber Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Mitwirkungs-, Information- und Stimmrechte beim Nachrangdarlehensnehmer.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Die Zinsen aus den angebotenen Nachrangdarlehen der Einzelprojekte stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, sofern der Nachrangdarlehensgeber als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil seines Privatvermögens ist. Der Nachrangdarlehensnehmer kann und darf keine steuerlichen Auskünfte erteilen. Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Nachrangdarlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Bei einer fixen Verzinsung ist der Nachrangdarlehensnehmer bei Auszahlung der Zinsen nicht verpflichtet Quellensteuern (wie z.B. Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer etc.) einzubehalten. An den Nachrangdarlehensgeber kommt daher der gesamte Zinsbetrag zur Auszahlung. Der Nachrangdarlehensgeber ist verpflichtet, die Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und die darauf entfallende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (falls der Nachrangdarlehensgeber einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört) zu entrichten.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Insoweit wird auf die Widerrufsbelehrung im jeweiligen Zeichnungsschein verwiesen.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Ein Übertrag auf dritte Personen ist mit Zustimmung des Nachrangdarlehensnehmers möglich.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Nachrangdarlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf den oder die Erben über. In diesem Fall ist die Erbenstellung vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen

Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an den Nachrangdarlehensnehmer?

Bitte unterzeichnen Sie den Zeichnungsschein sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) an den angegebenen Stellen und senden Sie diese beiden Unterlagen an den Darlehensnehmer zurück. Bewahren Sie eine Ausfertigung des VIB unterzeichnet bei Ihren Unterlagen auf.

Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?

Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Zeichnungsschein gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung und Zugang unserer Vertragserklärung an Sie nehmen wir dieses Angebot an, und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich und E-Mail-Benachrichtigung lassen wir Ihnen die Vertragsannahme zugehen. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend. Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur zur Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. ausdrucken.

Kann ich selbstständig Änderungen im Nachrangdarlehensvertrag vornehmen?

Nein.

Kann ich den bereits eingetragenen Nachrangdarlehensbetrag ändern?

Eine nachträgliche Änderung des Nachrangdarlehensbetrags ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Kann der von mir angegebene Nachrangdarlehensbetrag von dem Nachrangdarlehensnehmer geändert werden?

Nein.